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Ablauf

Der Anfang ist kleiner, als die meisten erwarten.

Sie schreiben mir ein paar Zeilen. Alles Weitere entscheiden wir gemeinsam.

Auf dieser Seite steht, was in welcher Reihenfolge passiert, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.

Reihenfolge

In vier Schritten, von der Anfrage bis zur Therapie.

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  1. Anfrage

    Sie schreiben mir über das Formular, drei Zeilen genügen. Ich melde mich innerhalb von zwei Werktagen. Auf einen Ersttermin warten Sie derzeit ein bis zwei Wochen.

  2. Erstgespräch

    Ein Termin, in dem wir klären, worum es geht und ob eine Therapie bei mir das Richtige für Sie ist. Wenn nicht, sage ich das.

  3. Probatorik

    Fünf Sitzungen, in denen wir uns kennenlernen und beide prüfen, ob wir zusammen arbeiten können.

  4. Therapie

    Wöchentlich, 50 Minuten. Hier beginnt die gemeinsame Arbeit.

Rhythmus

Fünfzig Minuten, zu Beginn wöchentlich.

Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Zu Beginn arbeiten wir in der Regel wöchentlich. Das ist der Rhythmus, in dem Veränderung tatsächlich in Gang kommt.

Wie lange eine Therapie dauert, hängt davon ab, woran wir arbeiten. Manche Anliegen sind nach zwölf bis vierundzwanzig Sitzungen gut bearbeitet, andere brauchen länger. Das legen wir nicht am ersten Tag fest. Was wir von Anfang an aufschreiben: woran wir arbeiten und woran Sie merken würden, dass es besser ist. Etwa alle zehn Sitzungen sehen wir gemeinsam nach, wo wir stehen und ob der Kurs stimmt.

Gegen Ende werden die Abstände größer: erst vierzehntägig, dann monatlich. Das ist Teil der Behandlung und kein Nachlassen.

Online

Termine per Video, wenn die Anfahrt nicht geht.

Sitzungen per Video sind möglich und werden genauso abgerechnet wie Termine in der Praxis: nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), mit derselben Rechnung. Ich nutze dafür eine für Heilberufe zertifizierte, DSGVO-konforme Plattform, kein gewöhnliches Videotelefonat.

Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung finden grundsätzlich im unmittelbaren persönlichen Kontakt in der Praxis statt. Ob eine Videositzung im Einzelfall fachlich vertretbar ist, entscheiden wir gemeinsam.

Vollständig aus der Ferne führe ich eine Therapie nicht: Es ist wichtig, dass wir uns auch im selben Raum begegnen. Die Gruppe findet ausschließlich in Präsenz statt.

Vertraulichkeit

Ohne Ihre schriftliche Entbindung erfährt niemand davon.

Alles, was Sie mir erzählen, unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB. Praktisch heißt das: Ohne Ihre schriftliche Entbindung erfährt niemand von Ihrer Behandlung, nicht Ihr Arbeitgeber, nicht Ihre Familie, nicht Ihre Hausärztin.

An eine gesetzliche Krankenkasse wird nichts übermittelt. Wenn Sie privat versichert sind oder Beihilfe beziehen, reichen Sie meine Rechnung selbst ein; darauf steht eine Diagnose, weil die Erstattung sie verlangt. Wer selbst zahlt, hat auch das nicht.

Abschluss

Eine Therapie endet nicht, weil ein Kontingent aufgebraucht ist.

Sie endet, weil Sie das, was wir erarbeitet haben, selbst können. Darauf arbeiten wir von Anfang an hin.

Die letzten Sitzungen gehören der Frage, was Sie tun, wenn es wieder schwieriger wird: welche frühen Anzeichen Sie bei sich kennen und welche Schritte dann helfen. Das nehmen Sie schriftlich mit.

Und die Tür bleibt offen. Wenn Sie sich Monate später für ein oder zwei Auffrischungstermine melden, ist das kein Rückschritt, sondern vernünftig.

Häufige Fragen

Was Menschen fragen, bevor sie sich melden.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Auf Ihre Anfrage melde ich mich innerhalb von zwei Werktagen, für den ersten Termin in der Praxis planen Sie bitte ein bis zwei Wochen ein. Wenn es einmal länger dauert, sage ich Ihnen das in meiner Antwort ehrlich, damit Sie sich parallel umsehen können.
Brauche ich eine Überweisung?
Nein. Als Privatpatientin oder Privatpatient, als Beihilfeberechtigte oder Beihilfeberechtigter und als Selbstzahlerin oder Selbstzahler können Sie sich direkt melden, ohne Überweisung und ohne Vorlauf. Nur in zwei Fällen braucht es ärztliche Unterlagen: bei der Kostenerstattung über eine gesetzliche Kasse, zu der ein Konsiliarbericht gehört, und bei einzelnen privaten Versicherungen, die eine ärztliche Bescheinigung sehen wollen.
Was bringe ich zum ersten Termin mit?
Vor allem sich selbst, mehr braucht es nicht. Hilfreich sind, falls vorhanden: frühere Befunde oder Entlassungsberichte, eine Liste Ihrer Medikamente und bei Beihilfeberechtigten die Unterlagen Ihrer Beihilfestelle. Wenn Sie nichts davon haben, ist das kein Hindernis.
Was, wenn es zwischen uns nicht passt?
Genau dafür sind die probatorischen Sitzungen da. Sie können jederzeit sagen, dass Sie nicht weitermachen möchten, und Sie müssen das nicht begründen. Ich sage es Ihnen umgekehrt genauso offen, wenn ich glaube, dass jemand anderes für Ihr Anliegen geeigneter ist, und helfe Ihnen dann bei der Suche.
Ein Anfang

Drei Zeilen genügen.

Schreiben Sie mir, worum es ungefähr geht. Ich melde mich innerhalb von zwei Werktagen. Wenn ich nicht die Richtige für Sie bin, sage ich das und nenne Ihnen eine bessere Adresse.

Termin anfragen

In einer Krise warten Sie bitte nicht auf mich: Telefonseelsorge 0800 111 0 111, Bereitschaftsdienst 116 117, Notruf 112.