Bei privater Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die GOP verweist für die einzelnen Leistungen auf die Gebührenordnung für Ärzte. Sie erhalten monatlich eine Rechnung und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein.
Die meisten Versicherungen übernehmen Psychotherapie, aber nicht alle im gleichen Umfang. Manche begrenzen die Sitzungszahl, manche verlangen vorab eine Zusage. Fragen Sie deshalb vor Beginn schriftlich bei Ihrer Versicherung nach, was sie übernimmt.
Sind Sie beihilfeberechtigt, ist Psychotherapie beihilfefähig, sie muss aber vor Beginn anerkannt werden. Die Voranerkennung beantragen Sie bei Ihrer Beihilfestelle, üblicherweise nach den probatorischen Sitzungen. Die Unterlagen dafür bereite ich mit Ihnen zusammen vor.
Verhaltenstherapie ist im Regelfall mit 60 Einzelsitzungen anerkannt, in Ausnahmefällen mit weiteren 20. Wichtig zu wissen: Kurzzeit- und Akutbehandlung werden auf diese 60 Sitzungen angerechnet, sie kommen nicht obendrauf.
Den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt, übernimmt Ihre private Restkostenversicherung. Für Gruppenplätze klären wir die Beihilfefähigkeit vorab im Einzelfall, weil die Regeln je nach Beihilfestelle unterschiedlich ausfallen.